Grundvoraussetzung für das Beziehen von Leistungen bei der Grundpflege durch unseren Pflegedienst ist das Bestehen eines Pflegegrades.
Die Grundpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen.
Zu den Leistungen der Grundpflege gehören:
Im Bereich der Körperpflege
Im Bereich der Ernährung
Im Bereich der Mobilität
Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:
Die häusliche Versorgung umfasst grundsätzlich alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen in der Wohnung des Pflegebedürftigen.
Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung gehören: